Das Stadtarchiv bewahrt archivwürdige Unterlagen der Stadtverwaltung auf und dient somit der Erforschung der Münchner Stadtgeschichte.
Sammlungobjekte
Bildträger
Dokumente
Publikationen
Tonträger
Trägerschaft
Zuständigkeitsbereich
Aktivitäten Aids-Geschichte
BISHERIGE SAMMLUNGEN
Akten der Verwaltung zum Thema „AIDS – Forschung und Bekämpfung“ aus der Zeit 1985-1998, Einzelfallakten von Aidserkrankten aus dem Bestand des Gesundheitsamtes (derzeit aus personenschutzrechtlichen Gründen noch nicht einsehbar); Zeitungsausschnitte im Bestand „Presseamt“ zum Thema Aids aus der Zeit 1986-2010; Sammlungsunterlagen zum Thema „Frauen und Aids“ im Bestand „Münchner Frauengesundheitsbewegung“ aus der Zeit 1968-2011.
Recherchemöglichkeiten:
Die Vorlage der Archivalien und die Einsichtnahme in die Findbücher und Datenbanken erfolgt ausschließlich im Lesesaal des Stadtarchivs. Voraussetzung dafür ist das Ausfüllen eines Benutzerantrags, in den Angaben zu Person, Forschungsthema und Zweck der Benutzung einzutragen sind.
Für die Benutzung des Stadtarchivs sind Gebühren zu entrichten, die in der Stadtarchiv- Gebührensatzung festgelegt sind. Für nachweislich wissenschaftliche, heimatkundliche und unterrichtliche Zwecke werden keine Benutzungsgebühren erhoben.
INTERESSE AN SAMMLUNGSERWEITERUNG
Der Aufbau von Beständen und Sammlungen zur Alltags- und Sozialgeschichte Münchens hat im Stadtarchiv eine weit ins 19. Jahrhundert zurückrechende Tradition, daher ist das Archiv natürlich auch an einem weiteren Ausbau der Bestände über das gesundheits- und gesellschaftspolitisch über lange Zeiträume hin zentrale Thema Aids interessiert. Diese Unterlagen sollten sich jedoch in unser Dokumentationsprofil einfügen. Die Personen oder Institutionen, von denen die Dokumente stammen oder über die die Dokumente berichten, sollten also eine Verbindung zur Landeshauptstadt München haben.
Zugänglichkeit und Personendatenschutz
FÜR ARCHIVBENUTZER_INNEN
Grundsätzlich stehen die Archivalien des Stadtarchivs natürlichen und juristischen Personen sowie öffentlichen Einrichtungen für die Benutzung zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist, dass der Erhaltungszustand des Archivguts nicht gefährdet wird und Schutzfristen nicht entgegenstehen. Letzte sind festgelegt im Bayerischen Archivgesetz (gültige Fassung vom16. Dezember 1999; GVBl. S. 521) sowie in der Stadtarchiv-Satzung (gültige Fassung vom 19. Januar 2015; Amtsblatt Nr. 4/2015). Eine Verkürzung dieser Schutzfristen ist auf Antrag und mit Zustimmung des Oberbürgermeisters möglich. Hinzu kommen im Falle polizeilicher Meldeunterlagen melderechtliche Schutzfristen, die strenger als die archivrechtlichen sind und bei denen es keine Verkürzungsmöglichkeiten gibt.
Kontakt
Stadtarchiv München
Winzererstraße 68
80797München
Deutschland
Webseite
www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Direktorium/Stadtarchiv.html