Das Bundesarchiv hat den gesetzlichen Auftrag, das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern und nutzbar zu machen. Dabei handelt es sich um Unterlagen (Akten, Schriftstücke, Karten, Bilder, Plakate, Filme, Tonaufzeichnungen und maschinenlesbare Daten), die bei zentralen Stellen der Deutschen Demokratischen Republik (1949-1990) und der Bundesrepublik Deutschland (seit 1949) entstanden sind. Die Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO) sichert das Archivgut der zentralen Leitungsebenen der Parteien, Gewerkschaften und Massenorganisationen der DDR.
Das Bundesarchiv sammelt auch schriftliche Nachlässe von bedeutenden Personen, Unterlagen von Parteien, Verbänden und Vereinen mit überregionaler Bedeutung sowie publizistische Quellen. Nichtstaatliche Überlieferung gelangt durch eine aktive Erwerbs- und Übernahmepolitik ins Bundesarchiv. Über definierte Sammlungsprofile (s. u.) wird festgelegt, welche Nachlässe und welches Sammlungsgut oder Verbands- und Parteienschriftgut das staatliche Archivgut sinnvoll ergänzen.
Weiterhin nimmt es zugleich die Aufgaben des zentralen deutschen Filmarchivs wahr.
Sammlungsprofil
Sammlungsprofil Nachlässe und Bewertung von Nachlässen und persönlichen Papieren. Leitlinien für die Archivierung im Bundesarchiv (vgl. http://www.bundesarchiv.de/beratung/privatpersonen/index.html.de);
Sammlungsprofil für das Archivgut von Verbänden und für die Zeit- und Militärgeschichtlichen Sammlungen im Bundesarchiv (vgl. http://www.bundesarchiv.de/beratung/vereine_verbaende_institutionen_firm…)
Sammlungobjekte
Trägerschaft
Zuständigkeitsbereich
Aktivitäten Aids-Geschichte
Recherchemöglichkeiten zu bislang vorhandenem Material in der Sammlung: https://invenio.bundesarchiv.de
Zugänglichkeit und Personendatenschutz
FÜR POTENTIELLE GEBER_INNEN/NACHLASSER_INNEN
Das staatliche Archivgut steht interessierten Benutzern auf der Grundlage des Bundesarchivgesetzes zur Auswertung zur Verfügung (https://www.bundesarchiv.de/DE/Navigation/Benutzen/Hinweise-zur-Benutzung/hinweise-zur-benutzung.html). Die Benutzung und Auswertung von Nachlässen und von Unterlagen von Verbänden und anderen privaten Einrichtungen wird in Verträgen zwischen dem Bundesarchiv und dem Eigentümer der Papiere festgeschrieben.
FÜR ARCHIVBENUTZER_INNEN
s.o.
Kontakt
Bundesarchiv
Potsdamer Str. 1
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Deutschland